Kennen Sie das? Eine kleine Unaufmerksamkeit und schon ist es passiert.
Eine Vase zerbrochen, eine Fensterscheibe zersplittert. Und nicht nur den Kindern passiert mal ein Missgeschick – auch uns Erwachsenen.
Ob kleiner oder großer Verursacher – Sie oder Ihre Kinder sind in der Haftung und müssen den Schaden ersetzen. Egal, wie hoch er ist und ob er aus Unvorsichtigkeit, Leichtsinn oder Vergesslichkeit verursacht wurde. So steht es im Gesetz.
Aber keine Sorge: Die Privathaftpflicht bietet umfassenden Schutz – und zwar für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die durch Sie oder mitversicherte Personen verursacht wurden.
Wann sind Sie in der Haftung?
Grundsätzlich immer dann, wenn Sie Dritten einen Schaden zufügen. Zum Beispiel, wenn Sie …
Unser Angebot wird Sie überzeugen.
Diese Übersicht stellt lediglich eine Kurzbeschreibung der versicherten Leistungen dar. Die rechtsverbindliche Beschreibung des Versicherungsschutzes ergibt sich ausschliesslich aus den beantragten und im Versicherungsschein dokumentierten Leistungen sowie aus den vereinbarten Versicherungsbedingungen. Über die Annahme des Risikos, entscheidet der jeweilige Versicherer.